Worum es bei Jung kauft Alt geht
Mit Jung kauft Alt unterstützt der Bund Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei, selbst genutztes Wohneigentum im Bestand zu erwerben. Gefördert wird der Kauf von Bestandsgebäuden mit den Energieeffizienzklassen F, G oder H, also von Häusern mit Sanierungsbedarf. Die Förderung läuft über zinsverbilligte Kredite der KfW (Programm 308). Der Grundgedanke: Familien den Weg ins eigene Zuhause erleichtern und zugleich den vorhandenen Gebäudebestand besser nutzen, statt neu zu versiegeln.
Was sich zum 3. August 2026 verbessert
Das Bundesbauministerium hat zwei zentrale Stellschrauben verändert: die Höhe der Kredite und die Freiheit bei der Sanierung. Beides zusammen macht das Programm für Kauffamilien merklich interessanter.
Höhere Kreditbeträge
Die Kredithöchstbeträge steigen deutlich. Künftig sind je nach Kinderzahl bis zu 140.000 Euro, 160.000 Euro oder 180.000 Euro möglich. Bisher lagen die Grenzen bei 100.000 Euro, 125.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro.
Wie stark das wirkt, zeigt ein Rechenbeispiel des Ministeriums (Zinssatz Stand 1. Juli 2026): Eine Familie mit zwei Kindern nimmt 160.000 Euro zu einem Endkundenzins von 0,53 Prozent pro Jahr auf, bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Gegenüber einem vergleichbaren Hausbankdarlehen ergibt sich daraus bei normalem Kreditverlauf eine Ersparnis von rund 34.000 Euro. Vor der Anhebung wären es etwa 26.500 Euro gewesen.
Mehr Freiheit bei der Sanierung
Das ist aus energetischer Sicht die spannendste Änderung. Bisher musste das gekaufte Haus als Ganzes auf das Niveau Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Künftig haben Familien die Wahl: entweder die Gesamtsanierung oder einzelne Maßnahmen, die das Gebäude Schritt für Schritt klimafreundlicher machen. Zu diesen Einzelmaßnahmen zählen der Heizungstausch, die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, der Fenstertausch und die Dämmung der Außenwände.
Was bei Einzelmaßnahmen gilt
- Einfacherer Nachweis: Einzelmaßnahmen lassen sich künftig auch durch eine Fachunternehmererklärung nachweisen. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte muss also nicht in jedem Fall zwingend beauftragt werden. Das kann Zeit und Kosten sparen.
- Mindestniveau: Die Einzelmaßnahmen müssen dem Niveau der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) entsprechen. So bleibt sichergestellt, dass die Förderung zu einer echten energetischen Verbesserung führt.
- Ausnahmen für bereits sanierte Bauteile: Wurden einzelne Bauteile oder die Heizung schon auf ein angemessenes Niveau gebracht, müssen sie nicht erneut angefasst werden. Das verhindert, dass funktionierende Bauteile nur wegen der Förderbedingungen vorzeitig ausgetauscht werden.
Kombination mit der BEG
Für die energetische Sanierung der gekauften Bestandsimmobilie lassen sich zusätzlich Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Der zinsgünstige Kaufkredit aus Jung kauft Alt und die BEG-Förderung für die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen greifen also ineinander. Genau hier entscheidet die richtige Reihenfolge und Kombination über den finanziellen Vorteil.
Was das für Kauffamilien in der Region bedeutet
- Wer ein Haus der Klassen F, G oder H ins Auge fasst, sollte vor dem Kauf klären, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll und gefördert sind. Das schafft Planungssicherheit für die Finanzierung.
- Die neue Wahlfreiheit zwischen Gesamtsanierung und Einzelmaßnahmen macht auch Häuser interessant, die man vorher wegen der 85-EE-Vorgabe gescheut hätte.
- Auch wenn bei Einzelmaßnahmen nicht immer eine Expertenbegleitung vorgeschrieben ist: Eine unabhängige Einschätzung, welche Maßnahme welchen Effekt hat und wie sich Jung kauft Alt mit der BEG kombinieren lässt, verhindert teure Fehlentscheidungen.
- Und wie immer bei Förderungen gilt: Konditionen und Antragswege vor der Unterschrift prüfen, nicht danach.
Stand: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 30.07.2026, neue Förderbedingungen gültig ab 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Programmbedingungen der KfW (Programm 308) und die Veröffentlichungen von BMWSB und KfW. Gern prüfen wir für Ihr konkretes Vorhaben, welche Maßnahmen und Förderkombinationen sinnvoll sind.
