Was gleich bleibt
Das Grundprinzip ändert sich nicht: Der Staat bezuschusst energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken, neue Fenster, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und die Heizungsoptimierung werden weiterhin mit 15 % gefördert, der Heizungstausch mit 30 % Basisförderung. Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten werden sogar zur Hälfte bezuschusst. Und die wichtigste Spielregel gilt unverändert: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wer erst beauftragt und dann beantragt, geht leer aus.
Die größte Änderung: der iSFP-Bonus
Bisher gab es die zusätzlichen 5 % für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) fast pauschal. Seit dem 21. Juli gelten zwei neue Bedingungen: Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 30.000 € betragen, und die 5 % gibt es nur für den Kostenanteil oberhalb der Standard-Höchstgrenze. Im Gegenzug verdoppeln sich mit iSFP die Höchstgrenzen, beim Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 € förderfähige Kosten pro Kalenderjahr.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Dämmung mit 60.000 € förderfähigen Kosten am Einfamilienhaus ergeben sich 30.000 € × 15 % plus 30.000 € × 20 % = 10.500 € Zuschuss, statt maximal 4.500 € ohne Fahrplan. Für größere Sanierungen bleibt der iSFP damit ein starker Hebel; für kleinere Einzelmaßnahmen unter 30.000 € entfällt der Bonus dagegen komplett.
Heizungstausch: Die Boni schmelzen, der frühe Antrag gewinnt
Beim Umstieg auf Wärmepumpe, Pelletheizung oder den Anschluss an ein Wärmenetz bleibt es bei 30 % Basisförderung. Spannend sind die Boni und deren Fahrplan:
- Klimageschwindigkeits-Bonus: aktuell 16 % für Selbstnutzer beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen (bzw. über 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen). Er sinkt stufenweise auf 12 % ab Februar 2027, dann weiter alle sechs Monate, bis er Mitte 2028 ausläuft.
- Einkommens-Bonus: gestaffelt bis zu 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Neu ist der Familienzuschlag: Je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert, dadurch rutschen viele Familien erstmals in eine Bonusstufe.
- Deckel: Insgesamt sind beim Heizungstausch maximal 70 % Zuschuss möglich, bei geringen Einkommen bis zu 80 %.
Auch die Höchstgrenze tickt: Aktuell sind beim Heizungstausch 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit anerkannt; ab Februar 2027 sinkt diese Grenze halbjährlich. Ein Beispiel aus der Praxis: Selbstnutzer, 25 Jahre alte Gasheizung, 38.000 € Haushaltseinkommen, Antrag noch 2026, macht 30 + 16 + 30 = 70 % Förderung. Bei 28.000 € Kosten sind das 19.600 € Zuschuss und nur 8.400 € Eigenanteil.
Neu ab 2027: EU-Bonus und „Worst Performing Buildings"
Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt der Basissatz für Wärmepumpen auf 15 %, ergänzt um einen neuen Wertschöpfungs-Bonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Ebenfalls neu: ein Zuschlag von 5 % für Dämmmaßnahmen an energetisch besonders schlechten Gebäuden („Worst Performing Buildings"), sofern die Maßnahme Teil eines iSFP ist. Wer heute einen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, legt damit auch die Grundlage für diese künftigen Boni.
Wo wird beantragt?
Die Zuständigkeit bleibt geteilt: Das BAFA fördert Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung; die KfW ist für den Heizungstausch, den Netzanschluss und den Ergänzungskredit (bis 120.000 € je Wohneinheit) zuständig. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme lässt sich die BEG-Förderung nicht mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG kombinieren; hier lohnt der Vergleich, welcher Weg für Sie günstiger ist.
Was heißt das konkret für Sie?
- Steht ein Heizungstausch ohnehin an, spricht vieles für einen Antrag noch in diesem Förderzeitfenster: Der 16-%-Bonus und die höhere Höchstgrenze sind befristet.
- Planen Sie eine größere Sanierung über 30.000 €, bleibt der iSFP bares Geld wert, jetzt mit verdoppelten Höchstgrenzen.
- Bei kleineren Einzelmaßnahmen entfällt der Bonus, doch der Fahrplan lohnt oft trotzdem: als Entscheidungsgrundlage und als Türöffner für die ab 2027 geltenden Zuschläge.
- Und in jedem Fall gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Die Reihenfolge entscheidet über die Bewilligung.
Stand: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 (in Kraft ab 21.07.2026). Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die veröffentlichten Richtlinien und Merkblätter von BMWE, BAFA und KfW. Eine kompakte Übersicht der Fördersätze und Höchstgrenzen finden Sie unter Wissenswertes als PDF-Download.
